Die Schweiz legt schon lange Wert auf einen guten Schutz der Angestellten. Einige im Arbeitsschutz immer noch wortgenau geltenden Gesetzestexte wie der des Obrigkeitsgesetzes stammen aus dem Jahre 1911. Welche Rechte Arbeitnehmer dadurch haben und welchen Pflichten der Arbeitgeber genau nachkommen muss, ist dabei bis heute noch nicht hundertprozentig eindeutig formuliert.
Der Grundstein des heutigen Arbeitsschutzes stammt aus dem 19. Jahrhundert
Bereits 1864 wurde erstmalig etwas in Sachen Arbeitsschutz gesetzlich beschlossen. Die 12-Stunden-Woche, das Verbot der Nachtarbeit und der Schutz Schwangerer wurden im Fabrikpolizeigesetz in Glarus schriftlich festgehalten. Diese Ansätze findet man abgewandelt immer noch im heutigen sogenannten Bundesgesetz über die Arbeit Lesen Sie Mehr →